Oft wird der Eindruck erweckt, dass sich der Käufer um nichts mehr kümmern muss. Doch auch beim Bauen mit dem Bauträger müssen angehende Eigenheimer viel Zeit und Mühe aufbringen, um ein Haus zu bekommen, das ihren Wünschen entspricht.
Bauträgervertrag
Wer sich für ein solches Objekt entscheidet, schließt einen Bauträgervertrag ab, der zum einen den Grundstückskauf beinhaltet, zum anderen den Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes. Da das Grundstück mitgekauft wird, muss der Vertrag immer beim Notar abgeschlossen werden. Nachteil für den Käufer: Durch diese Kopplung muss die Grunderwerbssteuer von derzeit 3,5 % für den gesamten Kaufpreis bezahlt werden und nicht wie sonst nur für das Grundstück. Für den Bauträger besteht die Gewinnspanne aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Herstellungskosten. Da der Verkaufspreis ein Festpreis ist, wird die Gewinnspanne des Bauträgers um so größer, je billiger das Haus gebaut werden kann. Deshalb sind viele Baubeschreibungen schwammig und ungenau formuliert. Der Bauträger legt sich nicht fest und kann auch nach Vertragsabschluss nach billigeren Varianten suchen.
In der Baubeschreibung stehen sämtliche Leistungen, zu deren Ausführung sich der Bauträger verpflichtet. Die Baubeschreibung ist Grundlage des Kaufvertrages und wird z.B. herangezogen, wenn Erwerber und Bauträger sich über die Art der Ausführung bestimmter Leistungen uneinig sind. Was also ist aus Sicht des Häuslebauers beim Vertragsabschluss besonders zu beachten? Erstens die Frage der Qualität. Das heißt, der Bauherr muss die Leistungsbeschreibung ganz genau prüfen. Die Leistung muss umfassend und korrekt beschrieben sein. Das Zweite ist der Faktor Zeit. Bauherren müssen darauf achten, dass verbindliche Fertigstellungsfristen vereinbart sind. In vielen Verträgen fehlen die Fertigstellungsfristen oder sind so weich formuliert, dass der Bauträger beinahe beliebig viel Zeit hat.
Schlüsselfertig
Der dritte Punkt ist das Thema Geld. Dabei ist zu beachten, dass längst nicht alles, was schlüsselfertig heißt, auch schlüsselfertig ist. Zwar klingt schlüsselfertig danach, dass der Bauträger den Schlüssel zum fertigen Haus überreicht und dieser dann einziehen kann. Das muss aber nicht so sein, denn für den Begriff gibt es keine rechtlich verbindliche Definition. Daraus geht einmal mehr hervor, wie wichtig es für den Käufer ist, die Leistungsbeschreibung sorgfältig zu studieren, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Bevor der Käufer seine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt, empfiehlt es sich also durchaus, den Vertragsentwurf von einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.